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Marktstammdatenregister

Marktstammdatenregister

Betreiber einer Stromerzeugungsanlage und Stromspeichers müssen Ihre Anlage bis spätestens vier Wochen nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister registrieren. 

Dabei werden persönliche Daten sowie Daten der Anlage angegeben.

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