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Energiesteuer

Holen Sie sich die Energiesteuer zurück!

Energiesteuerrückerstattung für Ihr BHKW

Für den in einem BHKW eingesetzten Brennstoff erhalten Sie als BHKW-Betreiber eine Entlastung von der gezahlten (im Brennstoffpreis enthaltenen) Energiesteuer. Der Entlastungsantrag ist spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahres beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen.

Ab sofort steht Ihnen unser Online-Programm „Dachs Energiesteuer“ im DachsPortal2 zur Verfügung. Für die Nutzung des Programms fällt eine Gebühr an. Die Nutzungsgebühr richtet sich nach der installierten elektrischen Anlagenleistung am Standort und gilt pro Abrechnungsjahr z.B. fallen 29,90€ inkl. MwSt. für den Antrag bei einem Dachs 5.5 an. 

Alle Dachs Geräte werden für die Dachs Energiesteuer im DachsPortal2 berücksichtigt. Wenn Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich ganz einfach registrieren.

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Alternativ zu unserem Online-Programm bieten wir Ihnen auch wie gewöhnt den Service an, die Anträge von uns ausfüllen zu lassen. Je Antrag berechnen wir hier 40€ zzgl. MwSt.  

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